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Internationales Recht

Internationales Recht

Internationales Recht

[dropcap size=“220%“]D[/dropcap]er Begriff „internationales Recht“ umfasst in seiner Gesamtheit eine Vielzahl der Rechtssätze des jeweiligen nationalen als auch EU-Rechts, die festlegen, welche von mehreren möglichen internationalen Privatrechtsordnungen in einem Kollisionsfall angewandt wird oder welche EU-Vorschriften trotz des jeweils national geltenden Rechts über dieses europaweit in jedem Mitgliedstatt gelten. Hier sind vor allem die gelagerte Sachverhalte international, nicht unbedingt aber die anzuwendenden Rechtsnormen.

In allen diesen Sachverhalten kollidieren oftmals zwei sehr unterschiedliche Privatrechtsordnungen, die für die rechtliche Beurteilung in Betracht kommen. Das internationale Recht verfolgt das Ziel, die Rechtsordnung zur Anwendung zu bringen, welche auch tatsächlich am besten für das jeweilige Rechtsverhältnis geeignet ist. Der Anwalt muss sich hier im Rahmen seiner Prüfung damit auseinander setzen, nach welcher nationalen Rechtsordnung sein Mandant seine Rechte geltende machen kann. Selbstverständlich gehört hierzu auch die Prüfung, vor welchem nationalen Gericht sein Mandant seinen Rechtsstreit anhängig machen muss. Auf die Frage nach dem zuständigen Gericht und die Vollstreckbarkeit deutscher Gerichtsentscheidungen im Ausland geben uns die mittlerweile vereinheitlichte und vereinfachte EU-Regelungen bereits weitreichende Antworten.

Die Unternehmen agieren oft mit internationalen Partnen, schließen internationale Verträge, wenden ausländische AGB an oder treiben grenzüberschreitenden Handel. Nicht selten tauchen bei der Auslegung der Verträge oder Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche hochkomplizierte Rechtsfragen auf, die die Unternehmen an ihre Grenzen bringen. Die Unterehmen wollen jedoch ihre Rechte stets an ihrem Wohnsitz unter Anwendung eigener Rechtsordnung durchsetzen. Durch eine pro-aktive Beratung kann man solchen Problemen ausweichen bzw. das Risiko minimieren.

Aufgrund der Vielzahl der Rechtsgebiete des internationalen und EU-Recht haben wir uns auf das internationale Wirtschaftsrecht und insbesodnere auf das Handels-, Gesellschafts- und Vertragsrecht spezialisiert. Wir bieten Ihnen umfassende Beratung, Interessenvertretung und Erarbeitung von Lösungswegen und Lösungsmöglichkeiten hinsichtlich folgender Rechtsgebiete:

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[tab title=“Internationales
Handelsrecht„]

  • Einheitliches UN-Kaufrecht
  • Handelsvertreterrecht
  • Handelsbeziehung zwischen den Unternehmen
  • Internationale Allgemeine Geschäftsbedingungen

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[tab title=“Internationales
Gesellschaftsrecht„]

  • Recht der Kapitalgesellschaften, insbesondere SE (Europäische Aktiengesellschaft) und SCE (Europäische Genossenschaft)
  • Konzernrecht
  • Niederlassungen
  • Grenzüberschreitende Sitzverlegung
  • Grenzüberschreitender Zuzug / Wegzug

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[tab title=“Internationales
Vertragsrecht„]

  • Kaufverträge
  • Dienstleistungsverträge
  • Kooperationsverträge
  • Beförderungsverträge
  • Lieferverträge
  • Werkverträge
  • Distributions- und Vertriebsverträge
  • Handelsvertreterverträge
  • Geheimhaltungs- und Nichtumgehungsvereinbarungen

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[tab title=“Internationales
Verfahrensrecht„]

  • Internationale Gerichtszuständigkeit
  • EU-(Zwangs-)Vollstreckung
  • Vertragliche Schuldverhältnisse (ROM I‐ Verordnung)
  • Gesetzliche Schuldverhältnisse (ROM II‐ Verordnung)

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[tab title=“Deutsch-slowakisch-
tschechischer Rechtsverkehr
„]

  • Rechtliche Betreuung deutscher Unternehmen in der Slowakei
  • Rechtliche Betreuung slowakischer Unternehmen in Deutschland
  • Vertragsgestaltung
  • Vertragsverhandlungen
  • Bilaterale Kooperation, Erfahrung, Kontakte und Austausch[/tab]
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