Schwerpunkte
Arbeitsrecht

Individuall & Kollektiv

Als kompetenter Ansprechpartner stehen wir Ihnen im sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts zur Verfügung. Viele arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen lassen sich vermeiden, wenn bereits in den Arbeitsverträgen die unterschiedlichen Interessen gestalterisch berücksichtigt werden. Wir liefern umfassende außergerichtliche Beratung, die aufgrund des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor der gerichtlichen Auseinandersetzung dringend zu empfehlen ist. Im sensiblen Bereich des Betriebsverhältnisses oder der Vertragsverhandlungen ist eine behutsame, vertrauensvolle und doch zielgerichtete Herangehensweise gefragt.

Daher können wir Sie nur ermutigen, sich rechtzeitig an uns zu wenden, damit wir Ihnen bei der Lösung anstehender arbeitsrechtlicher Probleme effizient helfen können. Sind Sie bereits Beteiligter eines arbeitsgerichtlichen Streites, werden wir die verschiedenen Handlungsalternativen mit Ihnen erörtern und den für die erfolgreiche Lösung des Falles am besten geeigneten Weg mit Ihnen beschreiten.

Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber, darunter Vorstände, Geschäftsführer, leitende Angestellte als auch Arbeitnehmer auf sämtlichen Gebieten des Arbeits‐, sowie des allgemeinen Dienstvertragsrechts. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt insbesondere im kollektiven Arbeitsrecht (Tarif- und Betriebsverfassungsrecht).

Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit.

Arbeitnehmer

  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung
  • Kündigungsschutzklagen
  • Arbeitszeugnis
  • Aufhebungsvertragsverhandlungen
  • Abmahnungen, Befristungen und Wettbewerbsverbote
  • Sonderschutz (Mütter, Schwangere, Elternzeit etc.)
  • Betriebliche Altersversorgung

Leitende Angestellte 

  • Bonuszahlungen
  • Prokuraerteilung
  • Wettbewerbsverbote
  • Dienstwagennutzung
  • Incentives
  • Rückzahlungsvereinbarungen

Geschäftsführer

  • Beendigungsverhandlungen
  • Dienstverträgen
  • Boni
  • Zielvereinbarungen
  • Tantieme
  • Haftungsfragen
  • Abberufung und Kündigung

Unternehmen

  • Stilllegung
  • Betriebsübergang
  • Personalabbau
  • Vorbereitung und Umsetzung von personellen Maßnahmen (Einstellung, Versetzung, Anhörung etc.)
  • Wettbewerbsverbote
  • Verhandlungen mit Betriebsräten
  • Schulungen, Seminare, Workshops
  • Due Diligence

Kollektivrecht

  • Arbeitskampfrecht
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Koalitionsrecht
  • Tarifvertragsrecht
Handelsrecht

National & International

Unser Fachbereich Handelsrecht verfügt über exzellentes Wissen und umfängliche Erfahrung in sämtlichen Fragestellungen, die mit dem Umschlag von Wirtschaftsgütern und der Erbringung von Dienstleistungen zu tun haben, egal ob national oder international. Das Spektrum unserer Tätigkeit reicht hierbei von klassischen Aufgabenstellungen wie der Erstellung und Überprüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen und der umfassenden Beratung und Vertretung in allen Fragen des Handelskaufs bis zur Begleitung bei der Umsetzung moderner Handelsformen wie insbesondere dem E-Commerce. Über reichhaltige Erfahrung verfügen wir auch im Bereich des Handelsvertreter- und Vertragshändlerrechts. Wir beraten Sie gerne zur Frage, welche Art von Verträgen am besten zur Vertriebsstruktur Ihres Unternehmens passt. Erfahren Sie, wo die Unterschiede sowie Vor- und Nachteile beim Einsatz von Handelsvertretern oder Vertragshändlern liegen und welche Besonderheiten bei Kommissionsverträgen gelten. Wir beraten bundesweit national und international tätige Mandanten bei der Gestaltung ihrer Vertriebsstruktur und Distributionsverträge.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Gestaltung des für Sie geeigneten Vertragswerks und begleite Sie bei der Gründung und dem Aufbau Ihrer beruflichen Existenz. Selbstverständlich vertreten wir auch Ihre Interessen, wenn Ihnen Ansprüche aus einem Ihrem laufenden Geschäftsbetrieb gegenüber Dritten zustehen, über die Beratung, die vorgerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche über die Vertretung im Prozess bis hin zur Beitreibung Ihrer Forderung im Zwangsvollstreckungsverfahren.

Mit Hilfe unserer internationalen Partner begleiten wir sie selbstverständlich auch bei ihren Aktivitäten im Ausland. Zunehmend vertreten wir Mandanten in grenzüberschreitenden handelsrechtlichen Angelegenheiten (Kaufrecht, Handelsvertreterrecht, Vertriebsrecht etc.) und sind beratend tätig bei der richtigen Rechtswahl oder Gerichtszuständigkeit.

Allgemein

  • AG, SE, OHG, KG, GmbH, GmbH & Co.KG
  • Vertriebs‐, Handelsvertreter‐, Liefer‐, Distributionsverträge
  • Handelsvertreter‐, Vertriebshändlerrecht
  • Makler‐ und Vertriebsrecht
  • Konkurrenzschutz, Gebietsschutz
  • Kundenschutz, Wettbewerbsverbot
  • E‐Commerce Beratung und Betreuung
  • Betriebliche Fortbildungen und Rechtsseminare
  • Existenzgründungsberatung
  • Probleme der Scheinselbständigkeit

Unternehmen

  • Registeranmeldungen, Gewerbeanmeldungen
  • Zweigniederlassungen
  • Prokura und Handlungsvollmachten
  • Jahresabschlüssen und Businessplänen
  • UN-Kaufrecht
  • Internationales Handelsrecht und internationale Zuständigkeiten
  • Handelsbräuche und Handelssitte
  • Fragen rund um Firmierung/Firmennamen

International

  • UN-Kaufrecht
  • EU-Vertragshändler
  • Handelsvertreterrecht
  • Internationales Handels- und Geschäftsbedingungen
  • Rechtswahl und Gerichtszuständigkeiten

Vertragsgestaltung

  •  Allgemeine Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
  • Kauf‐ , Liefer‐, Werkverträge, LOI, EPC Verträge, Kundenschutzvereinbarungen, Nichtumgehungsvereinbarungen, Geheimhaltungsvereinbarungen, Provisionsvereinbarungen
  • Franchisingverträge, Belieferungsverträge, Ratenlieferungsverträge, Gebietsentwicklerverträge
  • Vertriebs‐ und Kommissionsverträge
Gesellschaftsrecht

National & International

Im Bereich des Gesellschaftsrecht stehen wir den Unternehmen, Vorständen, Geschäftsführern, Aufsichtsräten, Aktionären, Gesellschaftern, Handwerkern und Kaufleuten mit Rat und Tat zu Verfügung und entwickeln pragmatische Lösung für Spezialprobleme im Gesellschaftsrecht. Ein besonderer Beratungsbedarf besteht auch hinsichtlich der Haftung von Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft (häufig einer GmbH). Diese werden von Gläubigern der Gesellschaft zunehmend in Anspruch genommen. Ebenfalls haben wir Erfahrung mit zahlreichen Gesellschafterauseinandersetzungen und -streitigkeiten. Daneben nimmt die Problematik der Wettbewerbsverstöße der Gesellschafter und Geschäftsführer, sowie Verletzung der obliegenden Treuepflichten zunehmend an Bedeutung. Nicht selten endet es mit der Abberufung des Geschäftsführers, Ausschluss aus der Gesellschaft, Einziehung des Geschäftsanteils und anschließenden Schadenersatzklagen. Gerne sind wir Ihnen behilflich auch bei Durchsetzung der (Auskunfts-)Rechte der Minderheitsgesellschafter oder beim Statusfeststellungsverfahren der Geschäftsführer.

Wir verfolgen das Ziel, dem Unternehmer schnell und effizient zu einer unternehmerisch sinnvollen Lösung seiner Probleme zu verhelfen. Wir versuchen die Probleme bereits im Vorfeld zu lösen, um unnötige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Den Geschäftsführern und Vorständen bieten wir eine laufende Beratung zur Vermeidung der Haftungsrisiken, insbesondere in der Insolvenz.

Wir vertreten unsere Mandanten deutschlandweit

Beratung

  •  Wahl der richtigen Gesellschaftsform
  • Unternehmens- oder/und Existenzgründung
  • Erstellung, Prüfung und Optimierung von Gesellschaftsverträgen
  • Asset und Share Deals
  • Einziehung und Abtretung der Gesellschaftsanteile
  • Ausschluss der Gesellschafter
  • Abberufung des Geschäftsführers
  • Unternehmensumwandlung und Unternehmensumstrukturierung
  • Vertragsverhandlungen und Vertragsgestaltung
  • Beratung im Unternehmensrecht
  • Anfechtung von Beschlüßen
  • Auskunfts- und Einsichtsrechte

Risk Management & Compliance

  • Risikoanalysen
  • Risikobewertung
  • Risikoauswertung
  • Risikominimierung und Strategien
  • Richtlinien der Unternehmensführung
  • Compliance Schulungen (Wettbewerbs-, Kartell-, Produkthaftungs-, Arbeitsschutzrecht etc.)
  • Prozessbetreuung und -entwicklung
  • Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben

Unternehmensverkauf

  • Unternehmensverkauf/Unternehmenskauf (Share-, Asset-Deals)
  • Begleitung der Sitzverlegung (In‐ und Ausland)
  • Verschmelzung
  • Spaltung
  • Formwechsel
  • Beratung bei der Liquidation oder Insolvenz
  • Betriebsveräußerung

Haftungsrisiken

  • Wettbewerbsverstöße
  • Konkurrenztätigkeit
  • Missachtung der gesellschaftsrechtlichen Treuepflichten
  • Zahlungen nach Insolvenzreife
  • Geschäftsführerhaftung
  • (unzulässige) Entnahmen
  • Unterkapitalisierung
  • Haftung gegenüber Dritten
  • Vorabausschüttungen
Transport- & Speditionsrecht

National & International

Die zusammengefassten Kompetenzen reichen vom klassischen Transport- und Speditionsrecht sowie dem Transportversicherungsrecht. Durch die immer stärker werdende Globalisierung beschränken sich logistische Leistungen und Transporte schon lange nicht mehr auf nationale Tätigkeiten. Transporte und speditionelle Leistungen werden über Grenzen hinweg bis in jede Ecke der Welt erbracht. Logistiker erbringen zudem eine Vielzahl sonstiger Tätigkeiten, wie z.B. das Kommissionieren, Konfektionieren oder auch die Endmontage.

Die rechtlichen Fragen und Herausforderungen im Bereich des Transportrechts und Speditionsrecht sind so vielfältig wie die transportierten Güter selbst. Zu den angesprochenen Rechtsgebieten gehören nicht nur das Speditionsrecht, Lagerrecht oder Transportrecht auf der Straße, Schiene, See und Luft, sondern auch das gesamte öffentliche Recht des Güterverkehrs einschließlich der Bußgeld- und Strafvorschriften und die Abwicklung von Unfallangelegenheiten. Einen besonderen Raum nimmt auch die Vertragsgestaltung im Bereich des Logistikrechts ein.

Vor allem mit dem Vordringen europäischer und internationaler Regelungen steigen die rechtlichen Anforderungen an die im Transport- und Logistiksektor tätigen Unternehmen und die öffentliche Hand. Mit einer frühzeitigen Beratung können wir Ihnen helfen, Projekte optimal zu gestalten und umzusetzen sowie Konflikte zu vermeiden.

Transport & Logistik

  • Nationales und internationales Transportrecht aller Verkehrsträger einschließlich multimodaler Verkehre
  • Logistikrecht (etwa im Zusammenhang mit Outsourcing, Supply Chain Management, Data-Warehousing, etc.)
  • Speditions- und Lagerrecht (einschließlich komplexer Warehouse-Lösungen)
  • Transportversicherungsrecht (etwa Geld- und Werttransport-Versicherung, Valorenversicherung, Produktberatung)
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Regressansprüchen aus Warentransport- und Verkehrshaftungsversicherungen
  • Kartell- und fusionskontrollrechtliche Beratung und Vertretung von Transport- und Logistikunternehmen
  • Vertretung vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten

Verkehr

  • Beratung privater Investoren bei Infrastrukturvorhaben
  • Beratung von Aufgabenträgern bei Großprojekten
  • Beihilferechtliche Beratung im Zusammenhang mit der öffentlichen Förderung von Verkehrsinvestitionen
  • Beratung bei der Privatisierung von Aufgaben im Verkehrssektor
  • Planung und Realisierung von Umstrukturierungen, Kooperationen
  • Beratung bei spezifischen Bußgeldverfahren

Verträge

  • AGB
  • Frachtverträge
  • Kooperationsverträge
  • Speditionsverträge
  • Due Dilligence
  • Trans­port­ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen
Internationales Recht

Der Begriff „internationales Recht“ umfasst in seiner Gesamtheit eine Vielzahl der Rechtssätze des jeweiligen nationalen als auch EU-Rechts, die festlegen, welche von mehreren möglichen internationalen Privatrechtsordnungen in einem Kollisionsfall angewandt wird oder welche EU-Vorschriften trotz des jeweils national geltenden Rechts über dieses europaweit in jedem Mitgliedstatt gelten. Hier sind vor allem die gelagerten Sachverhalte international, nicht unbedingt aber die anzuwendenden Rechtsnormen. In allen diesen Sachverhalten kollidieren oftmals zwei sehr unterschiedliche Privatrechtsordnungen, die für die rechtliche Beurteilung in Betracht kommen. Das internationale Recht verfolgt das Ziel, die Rechtsordnung zur Anwendung zu bringen, welche auch tatsächlich am besten für das jeweilige Rechtsverhältnis geeignet ist.

Der Anwalt muss sich hier im Rahmen seiner Prüfung damit auseinandersetzen, nach welcher nationalen Rechtsordnung sein Mandant seine Rechte geltende machen kann. Selbstverständlich gehört hierzu auch die Prüfung, vor welchem nationalen Gericht sein Mandant seinen Rechtsstreit anhängig machen muss. Auf die Frage nach dem zuständigen Gericht und die Vollstreckbarkeit deutscher Gerichtsentscheidungen im Ausland geben uns die mittlerweile vereinheitlichte und vereinfachte EU-Regelungen bereits weitreichende Antworten.

Die Unternehmen agieren oft mit internationalen Partnern, schließen internationale Verträge, wenden ausländische AGB an oder treiben grenzüberschreitenden Handel. Nicht selten tauchen bei der Auslegung der Verträge oder Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche hochkomplizierte Rechtsfragen auf, die die Unternehmen an ihre Grenzen bringen. Die Unternehmen wollen jedoch ihre Rechte stets an ihrem Wohnsitz unter Anwendung eigener Rechtsordnung durchsetzen. Durch eine pro-aktive Beratung kann man solchen Problemen ausweichen bzw. das Risiko minimieren.

Int. Handelsrecht

  • Einheitliches UN-Kaufrecht
  • Handelsvertreterrecht
  • Handelsbeziehung zwischen den Unternehmen
  • Internationale Allgemeine Geschäftsbedingungen

Int. Gesellschaftsrecht

  • Insb. SE (Europäische Aktiengesellschaft) und SCE (Europäische Genossenschaft)
  • Konzernrecht
  • Niederlassungen
  • Grenzüberschreitende Sitzverlegung
  • Grenzüberschreitender Zuzug / Wegzug

Int. Vertragsrecht

  • Kaufverträge
  • Dienstleistungsverträge
  • Kooperationsverträge
  • Beförderungsverträge
  • Lieferverträge
  • Werkverträge
  • Distributions- und Vertriebsverträge
  • Handelsvertreterverträge
  • Geheimhaltungs- und Nichtumgehungsvereinbarungen

Int. Verfahrensrecht

  • Internationale Gerichtszuständigkeit
  • EU-(Zwangs-)Vollstreckung
  • Vertragliche Schuldverhältnisse (ROM I‐ Verordnung)
  • Gesetzliche Schuldverhältnisse (ROM II‐ Verordnung)
Slowakische/tschechische (Rechts-)Beratung

Aufgrund unserer Erfahrung, Tätigkeit, Wissen, vernetzten Kontakte und Mehrsprachigkeit, widmen wir unser Augenmerk insbesondere der Beratung und Interessenvertretung auf dem deutsch-tschechisch-slowakischen Gebiet. Rechtsanwalt JUDr. Varga als slowakischer Muttersprachler, Rechtsanwalt und Europäischer Rechtsanwalt (zugelassen in der Slowakei) versteht nicht nur die Sprache, sondern ist mit der Kultur und der Rechts- bzw. Geschäftsmentalität sowohl der Slowakei/Tschechischen Republik als auch Deutschlands bestens vertraut. So ist es für Mandanten leichter, die Besonderheiten des einen oder anderen Rechts- bzw. Geschäftskreises nachzuvollziehen. Mit der Mandantenkorrespondenz in der jeweils gewünschten Sprache bauen wir zugleich die sprachlichen Barrieren ab. Somit entfällt lästiger Übersetzungsaufwand. Da JUDr. Varga gerichtlich bestellter und beeidigter Übersetzer und Dolmetscher ist, verfügen wir über eigenen In-House-Übersetzerservice. Wir arbeiten nach wie vor eng mit Übersetzern und Dolmetschern der slowakischen und tschechischen Sprache, sollte eine amtliche Übersetzung erforderlich sein.

Wir vertreten laufend sowohl slowakische als auch tschechische Unternehmen und Privatleute bei Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland. Die Geschäftskunden schätzen die unkomplizierte Abwicklung der Angelegenheit mittels moderner digitaler Medien und unsere Flexibilität. Wir vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche in Deutschland oder helfen bei Abwehr solcher Ansprüche. Hauptsächlich, aber nicht abschließend, vertreten wir die tschechischen und slowakischen Geschäftskunden in Bereichen des Forderungseinzugs und Forderungsdurchsetzung, Transportrechts, Leiharbeitsverhältnissen, Haftungsfällen, Kauf oder Verkauf von Gesellschaften, Existenzgründung in Deutschland, Kündigungen, Vertretung vor Behörden und Ämtern u.ä.. Beratend stehen wir den Unternehmen insbesondere bei Vertragsgestaltung, Vertragsprüfung, bei arbeitsrechtlichen, handelsrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und zivilrechtlichen Fragen bei Seite.

Wir betreuen auch deutsche Unternehmen, die in der Slowakei und Tschechischen Republik eine Niederlassung haben oder dort Geschäfte abwickeln wollen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Besonderheiten des jeweiligen Rechtssystems und Kulturkreises und erarbeiten kundenspezifische Lösungen. So beteiligen wir uns bei der Eröffnung der Niederlassungen, Zuzug- bzw. Umzug der Gesellschaften, Aufbau der Vertriebsstruktur und Schaffung der entsprechenden rechtlichen Grundlagen.

Wir vertreten deutsche Mandanten vor Gerichten in der Slowakei und der Tschechischen Republik, wenn die Anwendbarkeit des deutschen Rechts vereinbart wurde, oder aufgrund der internationalen und nationalen Vorschriften zwar slowakische oder tschechische Gerichte zuständig sind, jedoch deutsches Recht anwendbar ist.

Forderungsduchsetzung

  • Arbeitsrechtliche Gehaltsansprüche
  • Vergütungsansprüche (Dienstvertrag, Bauvertrag, Werkvertrag etc.)
  • Ansprüche aus sonstigen Verträgen
  • Anspruchsdurchsetzung bei den Behörden
  • Außergerichtliche Mahnung & Durchsetzung
  • Mahnbescheid
  • Gerichtliche Forderungsdurchsetzung
  • Zwangsvollstreckung

Beratung

  • Unternehmensgründung
  • Arbeitsrechtliche Problematik
  • Vertragliche Absicherung
  • Kommunikation mit Behörden und Ämtern
    • Finazamt
    • SOKA (Gerüst-)Bau
    • Zoll
    • IHK
    • Berufsgenossenschaft

Slowakisches Recht

  • Unternehmensgründung
  • Unternehmensumzug
  • Outsourcing
  • Forderungsdurchsetzung
  • Zweisprachige vertragliche Absicherung
  • Zweisprachige Vertragsgestaltung
  • Zweisprachige Vertragsverhandlungen
  • Branchenspezifischer Kontaktaufbau

Tschechisches Recht

  • Unternehmensgründung
  • Unternehmensumzug
  • Outsourcing
  • Forderungsdurchsetzung
  • Zweisprachige vertragliche Absicherung
  • Zweisprachige Vertragsgestaltung
  • Zweisprachige Vertragsverhandlungen
  • Branchenspezifischer Kontaktaufbau